Diese Erklärung basiert auf einer im Februar 2021 vorgenommenen Selbstbewertung auf Grundlage der in der BITV 2.0 genannten Vorgaben. 

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Schlichtungsverfahren

Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungs­stelle zum Bundes­gleichstellungs­gesetz wenden. Die Schlichtungs­stelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Schlichtungs­verfahrens eine Lösung herbeizuführen.
Unter dieser Adresse erreichen Sie die Schlichtungs­stelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungs­verfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulars, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäfts­stelle der Schlichtungs­stelle möglich.

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.
Link zum Kontaktformular

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