„Digitale Kompetenz“ gehört zu den drei notwendigen Rahmenbedingungen, die es Verbrauchern ermöglichen, auch in einer zunehmend digital vernetzten Welt selbstbestimmt handlungsfähig zu sein. Das geht aus dem Gutachten „Digitale Souveränität“ des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen hervor.
„Digitale Souveränität“, so heißt es in dem Gutachten, „resultiert […] aus der Balance zwischen Technologie, Digitaler Kompetenz und Regulierung.“ Auf diesen drei Handlungsfeldern sind demnach spezifische Maßnahmen notwendig, um digitale Souveränität zu ermöglichen, das heißt, Wahlfreiheit, Selbstbestimmung, Selbstkontrolle und Sicherheit im Internet zu gewährleisten. Im Bereich der Technologie fordert der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) vor diesem Hintergrund beispielsweise, dass Kommunikationssysteme von Anfang an darauf ausgerichtet sein sollten, die Privatsphäre und Daten der Nutzer zu schützen. Daneben sollten rechtliche Vorgaben im Sinne der Regulierung sicherstellen, dass Algorithmen Inhalte verschiedener Rechtsbereiche, wie des Verbraucherrechts, des Datenschutzrechts oder des Anti-Diskriminierungsrechts, berücksichtigen.
Mit Blick auf die digitale Kompetenz betont der SVRV die Bedeutung digitaler Bildung und empfiehlt ein von Bund und Ländern gemeinsam getragenes Maßnahmenpaket zur Qualifizierung der Lehrkräfte. Auf diese Weise sollen zunächst die Lehrerinnen und Lehrer im Zuge ihrer Ausbildung und im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen digitale Kompetenzen erwerben, um diese später ihren Schülern zu vermitteln. Dabei soll der Schwerpunkt laut Gutachten „vor allem auf der inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Digitalisierung liegen“. Zur Unterstützung der Lehrkräfte und anderer Multiplikatoren empfiehlt der SVRV, Angebote verlässlicher Verbraucherinformation zu digitalen Themen auszubauen. Der Materialkompass Verbraucherbildung etwa bewerte unter anderem auch Unterrichtsmaterialien zu Themen wie „Datenschutz“ und „Gewalt im Netz“ und diene somit „sowohl der Qualitätssicherung von Unterrichtsmaterialien als auch Lehrkräften als Hilfestellung für die Gestaltung ihres Unterrichts“. Die Sachverständigen empfehlen daher eine dauerhafte Verstetigung des Materialkompasses.
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