In unseren FAQs finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Netzwerk und zur Auszeichnung Verbraucherschule.
Verbraucherbildung vermittelt Alltagswissen in den miteinander verzahnten Bereichen Digitalisierung, Ernährung, Finanzen und Nachhaltigkeit:
Nachhaltiger Konsum und Globalisierung
Beispielthemen: Fairer Handel und Globalisierung, Klima, Energie und Ressourcen, Mobilität und Wohnen, Lebensstile, Wachstum und WohlstandErnährung und Gesundheit
Beispielthemen: Nährwerte, Inhaltsstoffe und Kennzeichnung von Lebensmitteln, Nahrungsmittelkette vom Anbau bis zum Konsum, Qualität und Wertschätzung von Lebensmitteln, Werbestrategien der Lebensmittelbranche, gesunde LebensführungFinanzen, Marktgeschehen und Verbraucherrecht
Beispielthemen: bewusster Umgang mit Geld, Finanzprodukte, Geldanlage, Kreditformen, Werbung und Konsum, private Absicherung und Altersvorsorge, Versicherungen, erste eigene WohnungMedien und Information
Beispielthemen: Datensicherheit und Datenschutz, Informationsbeschaffung und –bewertung, Urheberrechte, Mediennutzung, Fake News, Hate Speech
Die Anforderungen an die Maßnahmen orientieren sich inhaltlich am Beschluss der Kultusministerkonferenz „Verbraucherbildung an Schulen“ (2013).
Ideen für Verbraucherbildung gibt es viele und Schulen füllen einzelne Maßnahmen auf unterschiedliche Weise mit Leben. Als Maßnahme gilt eine Aktion, in der die Schule oder einzelne Lehrkräfte einer Schülergruppe Alltagswissen besonders intensiv vermitteln. Dies kann beispielsweise im Rahmen von Unterrichtsvorhaben, Projektwochen oder außercurricularen Aktivitäten stattfinden.
Hier finden eine Übersicht zu den Auszeichnungskategorien und Kriterien.
Jede staatlich anerkannte, allgemeinbildende oder berufsbildende Schule in Deutschland kann Verbraucherschule werden.
Eine Ausnahme gilt für Schulen in Bayern: Diese können sich im Netzwerk anmelden und die Unterstützungsangebote nutzen. Eine Auszeichnung als Verbraucherschule ist nicht möglich.
Bayerische Schulen haben die Möglichkeit, sich als Partnerschule Verbraucherbildung Bayern über den VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. auszeichnen zu lassen: www.partnerschule-bayern.de. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt dieses Anliegen.
Schulen bewerben sich über das digitale Bewerbungsportal.
Schulen, die bereits in der Vergangenheit ausgezeichnet wurden, suchen dort nach ihrem Schulprofil und legen unter diesem Profil eine neue Bewerbung an.
Schulen, die sich zum ersten Mal bewerben, legen zunächst ihr Schulprofil und dann eine Bewerbung an.
Verschiedene Mitglieder eines Schulteams können an einer Bewerbung arbeiten. Neue Mitglieder eines Schulteams müssen von einem bestehenden Mitglied der Schule akzeptiert werden. Bestehende Mitglieder erhalten bei einer Beitrittsanfrage eine E-Mail.
Schulen können ihre Bewerbung zwischenspeichern. Die Bewerbung kann erst eingereicht werden, wenn alle erforderlichen Angaben vollständig ausgefüllt sind.
Mit der Auszeichnung schärft die Schule ihr Profil. Sie positioniert sich öffentlichkeitswirksam als Institution, die junge Menschen in besonderer Weise stärkt und auf ein selbstbestimmtes und verantwortungsvolles Leben vorbereitet. Nicht zuletzt zeigen die Schulen anderen interessierten Schulen, wie sich Verbraucherbildung in Unterricht und Schulalltag integrieren lässt – und fördern auf diese Weise weiteres Engagement und Austausch guter Ideen.
Alle ausgezeichneten Verbraucherschule erhalten eine Plakette für das Schulgebäude und Nutzungsrechte des Auszeichnungslogos zum Beispiel für die Schulhomepage und Briefköpfe. Ebenfalls werden Sie mit einem eigenen Schulprofil auf www.verbraucherschule.de abgebildet.
Hier finden Sie alle ausgezeichneten Verbraucherschulen samt ihrer Schulprofile.
Mit dem digitalen Bewerbungsportal möchten wir Ihnen den Prozess für die Bearbeitung und für das Einreichen der Bewerbung erleichtern. Sie können die Bewerbung mit ihren einzelnen Maßnahmen im Portal speichern und jederzeit wieder aufrufen. Die Bearbeitung der Bewerbung durch mehrere Personen ist jederzeit möglich.
Sobald sich eine neue Person auf dem Bewerbungsportal ihrer Schule zuordnet, müssen Sie dieses neue Mitglied freigeben. Sie erhalten eine entsprechende E-Mail und können mit Klick auf den Link, die Person für die Schule freigeben. Das neue Mitglied kann dann ebenfalls die Bewerbung bearbeiten.
Die E-Mail mit der Beitrittsanfrage erhalten alle Personen, die bereits als Ansprechperson in der Schule gelistet sind. Es kann also sein, dass bereits eine andere Person das neue Mitglied freigeschaltet hat.
Hat sich eine Person fälschlicherweise Ihrer Schule zugeordnet, können Sie diese natürlich ablehnen.
Ob eine Schule als Verbraucherschule ausgezeichnet wird, entscheidet unsere unabhängige Jury, die sich aus Expert:innen der Verbraucherbildung zusammensetzt und die Bewerbungen anhand spezifischer Kriterien begutachtet.
Bundesweit erkennen immer mehr Schulen, dass Verbraucherbildung für die Entwicklung der Alltagskompetenzen von Kindern und Jugendlichen elementar ist. Sie haben begonnen Verbraucherbildung im Unterricht umzusetzen und in ihren Schulalltag zu integrieren oder sie planen entsprechende Maßnahmen für die kommenden Schuljahre.
Dieses vielfältige Engagement für Verbraucherbildung an Schulen möchte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fördern, würdigen und für eine möglichst große Öffentlichkeit sichtbar machen. Denn auf dieses Engagement der Schulen kommt es an, solange Verbraucherbildung nicht an allen Schulformen fest verankert ist.
Das Netzwerk unterstützt mit verschiedenen Angeboten dabei, Verbraucherbildung erfolgreich umzusetzen. So zielt es unter anderem darauf ab, dass sich Lehrkräfte untereinander austauschen können. Ebenfalls unterstützt das Netzwerk Lehrkräfte mit kostenlosen Online-Fortbildungen zu Verbraucherbildungsthemen.
Das Netzwerk und die Auszeichnung Verbraucherschule sind ein Angebot des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Der vzbv ist die starke Stimme aller Verbraucher:innen in Deutschland – unabhängig ihrer Herkunft oder Lebensumstände. Der vzbv setzt sich für eine gerechte und nachhaltige Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung ein, in der die Bedürfnisse der Menschen im Mittelpunkt stehen. Der Verein ist demokratisch, parteipolitisch neutral, überkonfessionell und unabhängig. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.vzbv.de/ueber-uns.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Auszeichnung Verbraucherschule im Jahr 2015 auf den Weg gebracht und gemeinsam mit Expert:innen die Kriterien definiert, die in den Folgejahren weiterentwickelt wurden.
2016 erhielten die ersten Schulen die Auszeichnung Verbraucherschule. 2017 wurde das Netzwerk ins Leben gerufen.
2025 findet die achte Auszeichnungsrunde statt.
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