Auszeichnungskategorien
Bis zum 20. September 2025 können sich wieder Schulen als Verbraucherschule bewerben. Gesucht werden Schulen, die praxisorientierte und innovative Maßnahmen der Verbraucherbildung umsetzen.
Verbraucherschulen fördern frühzeitig die nötigen Kompetenzen, damit ihre Schüler:innen in der Lage sind, ihr Konsumhandeln kritisch zu hinterfragen, Entscheidungen selbstbestimmt zu treffen und aktiv an gesellschaftlichen Entwicklungen teilzuhaben – heute und in Zukunft. Ziel der Auszeichnung ist es, Schulentwicklung langfristig zu begleiten, um so die dauerhafte Verankerung von Verbraucherbildung zu fördern.
Die Auszeichnung Verbraucherschule wird in drei Stufen vergeben, um sowohl die unterschiedlich starke Verankerung der Verbraucherbildung und als auch das Engagement der Schulen gebührend würdigen zu können. Die Auszeichnung gilt für zwei Jahre.
Die Auszeichnung Verbraucherschule Gold setzt im Sinne des Whole School Approachs eine Verankerung von Verbraucherbildung im Unterricht, in der Schulentwicklung sowie in der Schule als Ganzes voraus. Die Auszeichnung Verbraucherschule Gold ist Teil des Schullabel Indikators der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
- Mit der Auszeichnung Bronze begeben sich Schulen auf den Weg, Verbraucherbildung engagiert umzusetzen.
- Schulen erhalten die Auszeichnung, wenn mindestens eine herausragende Maßnahme zur Verbraucherbildung aktiv umgesetzt wurde.
- Die Maßnahmen müssen folgende Anforderungen erfüllen: Lebensweltbezug, Partizipation, Handlungsorientierung und Sichtbarkeit (siehe unten stehende Kriterien).
- Welche Relevanz Verbraucherbildung aktuell und künftig an ihrer Schule hat, wird in der Bewerbung in einem Motivationsstatement dargelegt.
- Mit der Auszeichnung Silber sind Schulen den Weg einer umfassenden Verbraucherbildung weitergegangen.
- Sie setzen mindestens vier miteinander verzahnte Maßnahmen zur Verbraucherbildung aktiv um.
- Die Maßnahmen müssen folgende Anforderungen erfüllen: Lebensweltbezug, Partizipation, Handlungsorientierung und Sichtbarkeit (siehe unten stehende Kriterien).
- Schulen erhalten die Auszeichnung, wenn zu allen vier Handlungsfeldern der Verbraucherbildung besondere Maßnahmen in mehreren Jahrgängen umgesetzt wurden.
- Das Engagement der Lehrkräfte wird durch mindestens eine Fortbildung zu einem Themenbereich der Verbraucherbildung unterstrichen.
- Welche Relevanz Verbraucherbildung aktuell und künftig an ihrer Schule hat, wird in der Bewerbung in einem Motivationsstatement dargelegt.
- Mit der Auszeichnung Gold gehen Schulen einen langfristigen Weg und haben Verbraucherbildung im Unterricht und am Lernort Schule umfassend verankert.
- Sie setzen mindestens vier miteinander verzahnte Maßnahmen zur Verbraucherbildung aktiv um.
- Die Maßnahmen müssen folgende Anforderungen erfüllen: Lebensweltbezug, Partizipation, Handlungsorientierung und Sichtbarkeit (siehe unten stehende Kriterien).
- Schulen erhalten die Auszeichnung, wenn zu allen vier Handlungsfeldern der Verbraucherbildung besondere Maßnahmen über alle Jahrgänge hinweg umgesetzt wurden.
- Das langfristige Engagement der Lehrkräfte wird durch mindestens drei Fortbildungen zu verschiedenen Themenbereichen der Verbraucherbildung unterstrichen.
- Welche Relevanz Verbraucherbildung aktuell und künftig an ihrer Schule hat, wird in der Bewerbung in einem Motivationsstatement dargelegt.
- Schulen erhalten die Auszeichnung, wenn Verbraucherbildung Teil der Schulentwicklung und somit im Schulcurriculum, im Schul(entwicklungs)- oder Qualitätsprogramm langfristig verankert ist.
Kriterien
Ideen für Verbraucherbildung gibt es viele und Schulen füllen diese auf unterschiedliche Weise mit Leben – sei es verankert im Schulprogramm, in Projekten oder über Maßnahmen im Unterricht oder am Lernort Schule selbst. Als Maßnahme gilt eine Aktion, in der die Schule oder einzelne Lehrkräfte einer Schülergruppe Alltagskompetenzen besonders intensiv vermitteln. Idealerweise werden innerhalb einer Maßnahme mehrere Handlungsfelder miteinander verzahnt. Dies kann beispielsweise im Rahmen von Unterrichtsvorhaben, Projektwochen oder außercurricularen Aktivitäten stattfinden.
Es können ausschließlich Maßnahmen bewertet werden, deren Inhalt sich an der Lebenswelt der Schüler:innen orientiert: Bei der Gestaltung der Maßnahmen wird nicht nur exemplarisch vorgegangen, sondern es werden Anknüpfungspunkte an das soziale Umfeld der Schüler:innen genutzt.
Bei der Konzeption, Planung und Durchführung der Maßnahmen müssen die Schüler:innen maßgeblich beteiligt sein. Sie können neue (Konsum-)Kompetenzen entwickeln, reflektieren und nutzen. Die Dokumentation der Maßnahmen zeigt das Ergebnis eines gemeinsamen Lernprozesses unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten und Lebenswelten der Schüler:innen.
Die Maßnahmen sehen eigene Erfahrungen der Schüler:innen durch Phasen der Erprobung, Anwendung und Reflexion vor. Handlungsorientierung soll nicht auf physische Tätigkeiten (Lückentexte, Basteln) reduziert werden. Handeln und Reflexion sollen in Verbindung stehen.
Die Maßnahmen werden mindestens in schuleigenen Medien veröffentlicht (Website, Schulzeitung, Plakatausstellung, Social-Media-Kanal), um Sichtbarkeit auch bei nicht direkt involvierten Schüler:innen zu erzielen. Die Schule stellt darüber hinaus in der Außendarstellung Verbraucherbildung insgesamt als wichtiges Anliegen dar (z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Interviews).
Verbraucherbildung umfasst die miteinander verzahnten Handlungsfelder:
Nachhaltiger Konsum und Globalisierung
Beispielthemen: Fairer Handel und Globalisierung, Klima, Energie und Ressourcen, Mobilität und Wohnen, Lebensstile, Wachstum und WohlstandErnährung und Gesundheit
Beispielthemen: Nährwerte, Inhaltsstoffe und Kennzeichnung von Lebensmitteln, Nahrungsmittelkette vom Anbau bis zum Konsum, Qualität und Wertschätzung von Lebensmitteln, Werbestrategien der Lebensmittelbranche, gesunde LebensführungFinanzen, Marktgeschehen und Verbraucherrecht
Beispielthemen: bewusster Umgang mit Geld, Finanzprodukte, Geldanlage, Kreditformen, Werbung und Konsum, private Absicherung und Altersvorsorge, Versicherungen, erste eigene WohnungMedien und Information
Beispielthemen: Datensicherheit und Datenschutz, Informationsbeschaffung und –bewertung, Urheberrechte, Mediennutzung, Fake News, Hate Speech
Die Anforderungen an die Maßnahmen orientieren sich inhaltlich am Beschluss der Kultusministerkonferenz „Verbraucherbildung an Schulen“ (2013).