Bis zum 1. Dezember 2023 konnten sich wieder Schulen als Verbraucherschule bewerben.
Gesucht wurden Schulen, die praxisorientierte und innovative Maßnahmen der Verbraucherbildung umsetzen. Als Maßnahme gilt eine Aktion, in der die Schule oder einzelne Lehrkräfte einer Schülergruppe Alltagskompetenzen besonders intensiv vermitteln. Dies kann beispielsweise im Rahmen von Unterrichtsvorhaben, Projektwochen oder außercurricularen Aktivitäten stattfinden.
Verbraucherbildung umfasst die Handlungsfelder:
- Ernährung und Gesundheit
Beispielthemen: Nährwerte, Inhaltsstoffe und Kennzeichnung von Lebensmitteln, Nahrungsmittelkette vom Anbau bis zum Konsum, Qualität und Wertschätzung von Lebensmitteln, Werbestrategien der Lebensmittelbranche, gesunde Lebensführung - Finanzen, Marktgeschehen und Verbraucherrecht
Beispielthemen: bewusster Umgang mit Geld, Finanzprodukte, Geldanlage, Kreditformen, Werbung und Konsum, private Absicherung und Altersvorsorge, Versicherungen, erste eigene Wohnung - Medien und Information
Beispielthemen: Datensicherheit und Datenschutz, Informationsbeschaffung und –bewertung, Urheberrechte, Mediennutzung, Fake News, Hate Speech - Nachhaltiger Konsum und Globalisierung
Beispielthemen: Fairer Handel und Globalisierung, Klima, Energie und Ressourcen, Mobilität und Wohnen, Lebensstile, Wachstum und Wohlstand
Die Anforderungen an die Maßnahmen orientieren sich inhaltlich am Beschluss der Kultusministerkonferenz „Verbraucherbildung an Schulen“ (2013).
Im Frühjahr 2024 werden die ausgezeichneten Schulen bekannt gegeben.
Ideen für Verbraucherbildung gibt es viele und Schulen füllen einzelne Maßnahmen auf unterschiedliche Weise mit Leben. Um sowohl die unterschiedlich starke Verankerung der Verbraucherbildung als auch das Engagement der Schulen gebührend würdigen zu können, wird die Auszeichnung Verbraucherschule in drei Stufen vergeben.