In deutschen Klassenzimmern wird immer öfter auch das kleine Konsum-ABC vermittelt. Mehr als ein halbes Dutzend Bundesländer hat die Verbraucherbildung schon auf die Lehrpläne gehievt oder ist dabei. Wie man sich gesund ernährt, wie Banken, das Internet oder die Altersvorsorge funktionieren, könnte bald sogar in ganz Deutschland Thema im Unterricht sein. Die Rufe nach einer bundesweiten Verankerung der Verbraucherbildung in den Lehrplänen werden lauter.
Zuletzt machten sich dafür die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), die nordrhein-westfälische Bildungsministerin Sylvia Löhrmann, und der Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK), Dr. Till Backhaus, stark. Eine entsprechende Erklärung haben sie Mitte Juni gemeinsam mit dem Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, abgegeben.
Verbraucherbildung wichtig wie das Einmaleins
Anlass für die Erklärung war eine Fachtagung zur Verbraucherbildung, zu der der vzbv nach Berlin eingeladen hatte. Rund 130 Fachleute aus Politik, Wissenschaft und Bildung berieten dort, wie Inhalte der Verbraucherbildung systematisch und sinnvoll in die Lehrpläne integriert werden können. „In einer Konsumwelt, die immer vielfältiger wird, gehört Verbraucherbildung zum Einmaleins“, sagte Klaus Müller. „Nur so lernen Schülerinnen und Schüler frühzeitig, wie sie richtige Entscheidungen treffen und Fallstricke umgehen“.
Ähnlich sehen das auch die Bildungsministerinnen und -minister der Länder. Schon im vergangenen September hatten sie sich in der Kultusministerkonferenz auf eine Empfehlung verständigt, in der sie sich für mehr Verbraucherbildung in Schulen aussprechen – und zwar „während der gesamten Schulzeit der Kinder und Jugendlichen“. Laut KMK-Präsidentin Löhrmann prüfen die Länder derzeit, wie sie diese verbindliche Vorgabe umsetzen können. „Wir wollen den Schulen aber keine Einheitslösung vorschreiben“, so die Ministerin.
Bundesländer erproben unterschiedliche Konzepte
Tatsächlich beschreiten die Bundesländer, die die Verbraucherbildung schon auf den Stundenplan gesetzt haben oder dabei sind, ganz unterschiedliche Wege. In Löhrmanns Heimat NRW etwa hatte der Landtag Mitte März 2014 beschlossen, Themen der Verbraucherbildung künftig in allen Schulformen und Jahrgangsstufen zu unterrichten. Ein Konzept für den jahrgangsübergreifenden Unterricht wird gerade entwickelt. Es soll im kommenden Schuljahr an acht bis zehn Modellschulen erprobt werden.
Ein eigenständiges Fach Verbraucherbildung wird es in NRW nicht geben. Stattdessen wird das bestehende Fach Hauswirtschaft um Aspekte der Verbraucherbildung erweitert. Außerdem sollen sie in weiteren Schulfächern wie Politik, Erdkunde oder Biologie eingebunden werden. In Berlin plant man ähnliches: Dort wird die Verbraucherbildung ab 2015 als Querschnittsthema im neuen Rahmenlehrplan verankert und in Fächern wie Wirtschaft-Arbeit-Technik oder Biologie sowie fächerübergreifend vermittelt. Botschafter für die Verbraucherbildung sollen das Thema schulintern koordinieren.
Einen besonderen Schwerpunkt will man in der Hauptstadt auf die Bildung für nachhaltige Entwicklung legen, also auf das Lernen in globalen Zusammenhängen. Eine Affinität zu dieser Leitperspektive hegt auch die Landesregierung in Baden-Württemberg. Bildung für nachhaltige Entwicklung und Verbraucherbildung sollen dort ab 2016 als zwei von insgesamt 6 Leitperspektiven Unterrichtsgegenstand für alle allgemeinbildenden Schulen sein, fachübergreifend und als verbindlicher Teil des Kerncurriculums. Parallel dazu werden zurzeit umfassende Angebote der Lehrerfortbildung im Rahmen der Fachfortbildungen entwickelt.
Verbraucherbildung mit Richtlinien in die Schule gebracht
In Rheinland-Pfalz wiederum hat die Landesregierung 2010 eine Richtlinie zur schulischen Verbraucherbildung erlassen. Sie verpflichtet alle allgemeinbildenden Schulen dazu, die Themen Gesundheit und Ernährung, Finanzkompetenz und Konsum sowie Datenschutz fächerübergreifend im Unterricht aufzugreifen. Mit dem neuen Bildungsplan für das Land, der 2016 erscheint, soll das von der Einschulung bis zum Abitur gelten. Angebote zur Lehrerausbildung umfassen neben dem Studiengang Ernährungs- und Verbraucherbildung auch modulare Online-Fortbildungen.
Per Richtlinie hat auch die bayerische Landesregierung die Verbraucherbildung in die Schule geholt. Sie ist seit 2010 verbindlicher Unterrichtsgegenstand für die Klassen 1 bis 10 und wird durch Vorgaben zur Umwelt- und Medienbildung flankiert. Ein neues Curriculum, das gemeinsam mit Lehrerverbänden entwickelt wurde und die bisherigen Konzepte erweitert und miteinander verknüpft, soll im August dem Landtag vorgelegt werden.
Schleswig-Holstein mit eigenständigem Fach
Wie in den anderen Bundesländern hat man sich auch in Bayern gegen ein eigenständiges Fach entschieden. Ein solches gibt es derzeit einzig in Schleswig-Holstein, wo die Verbraucherbildung bereits seit dem Schuljahr 2009/2010 in der Sekundarstufe I unterrichtet wird. Es hat das Fach Haushaltslehre abgelöst und orientiert sich inhaltlich an zwei sogenannten Kernbereichen, zum einen Konsum und Lebensstil, zum anderen Ernährung und Gesundheit. Über die entsprechenden Studiengänge hinaus haben Lehrkräfte in Schleswig-Holstein bereits seit 2009 auch die Möglichkeit sich durch Fortbildungen zu qualifizieren.
„Die Ziele sind eindeutig, die Wege können vielfältig sein“, sagte Müller zum Abschluss der Tagung. Er forderte die Bundesländer, die noch nicht im Boot sind, auf, Konzepte zur schulischen Verbraucherbildung zu entwickeln und einzuführen. „Dazu gehört die Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer und die Umsetzung der von der Kultusministerkonferenz geforderten Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, wie etwa den Verbraucherzentralen.“
Datum: 05.08.2014
Auf dem Vormarsch: Verbraucherbildung in der Schule
Bundesländer beschreiten eigene Wege