Leistungsfähigkeit und Konzentration von Schülerinnen und Schülern hängen auch davon ab, ob sie im Laufe des Schultages genug trinken. Schulen können dazu beitragen, indem sie Trinkwasser kostenfrei bereitstellen. Dafür stehen den Schulen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Hilfe bei der Umsetzung bietet eine aktuelle Handreichung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Rund einen bis eineinhalb Liter Flüssigkeit sollten Kinder und Jugendliche je nach Alter täglich zu sich nehmen. Das empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE). Trinkwasser sollte daher laut den DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung während des Schulalltags immer kostenfrei zur Verfügung stehen, beispielsweise durch Trinkwasserspender oder Brunnen. „Welches System zu welcher Schule passt, hängt von verschiedenen Faktoren ab“, heißt es dazu in der Handreichung „Trink Leitungswasser! Trinkwassersysteme für Schulen“ der Verbraucherzentrale NRW. Darin gibt die Verbraucherzentrale einen Überblick, welche Trinkwassersysteme es gibt, wer diese anbietet und wie Schulträger und Schulleitung sie an ihrer Schule einführen können.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Ganz wichtig auf dem Weg zum Trinkwasserangebot: alle Beteiligten von Anfang an miteinzubeziehen – Schulträger, Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern, Förderverein, sonstiges Personal – und natürlich Schülerinnen und Schüler. „So erreichen Sie eine hohe Akzeptanz des Trinkwassersystems von Beginn an“, heißt es in der Handreichung. „Ein ansprechender und gut erreichbarer Ort sowie eine optisch attraktive Zapfstelle“ sollen demnach ebenfalls dazu beitragen.
Zu Beginn der Planung empfiehlt die Handreichung, die Wasserqualität vom zuständigen Wasserversorgungsunternehmen prüfen zu lassen, und das Gesundheitsamt über das Vorhaben zu informieren. Mit Blick auf die Finanzierung ist der Schulträger der erste zuständige Ansprechpartner.
Bei der Wahl des Trinkwassersystems unterstützt die Handreichung mit einer Tabelle, die jeweils über die baulichen, technischen und rechtlichen Anforderungen der einzelnen Modelle informiert sowie über die Kosten und die zu beachtenden Besonderheiten. Nicht zu vergessen ist die Frage, wer schulintern die Verantwortung trägt und zum Beispiel darauf achtet, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden. „Legen Sie jetzt genau fest, wer sich in der Schule um was kümmert“, heißt es dazu in der Handreichung. Sie empfiehlt: „Es sollten mindestens zwei Personen zuständig sein.“ Diese wiederum finden in der Handreichung ergänzende Checklisten, die die Organisation und Einführung vereinfachen sollen.