Zehn Jahre ist es her, dass sich die Kultusministerkonferenz (KMK) auf die Empfehlung „Verbraucherbildung an Schulen“ geeinigt hat: Schüler:innen jeden Alters sollen Kompetenzen erwerben, um reflektiert und selbstbestimmt mit der Angebotsvielfalt umzugehen, der sie jeden Tag begegnen. Doch wie steht es um die Umsetzung der Empfehlung?
Diese Frage stand im Fokus der Veranstaltung „Leben lernen auf dem Lehrplan“ des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) am 18. September 2023 in Berlin. Gemeinsam mit Vertreter:innen aus Politik, Wissenschaft und Bildung diskutierte der vzbv, was es braucht, damit Verbraucherbildung zehn Jahre nach der KMK-Empfehlung tatsächlich flächendeckend in die Schulen kommt.
Ramona Pop, Vorständin des vzbv, eröffnete die Veranstaltung mit einleitenden Worten. Zehn Jahre nach der KMK-Empfehlung „Verbraucherbildung an Schulen“ sei das Ziel nicht erreicht worden, Verbraucherbildung bundesweit an Schulen zu etablieren. Es brauche künftig mehr Verbindlichkeit, damit Verbraucherbildung kein „Kann-Thema“ bleibt, das zu oft im Schulalltag vernachlässigt wird. Die angekündigte nationale Finanzbildungsstrategie sowie die KMK-Empfehlungen zu Lehren und Lernen in der digitalen Welt und zur Bildung für nachhaltige Entwicklung müssten im Kontext der Verbraucherbildung mitgedacht werden.
Dr. Christiane Rohleder, Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, sprach sich dafür aus, Inhalte aus den Lehrplänen zu streichen, um Raum für eine verbindliche Verbraucherbildung zu schaffen. Ab Januar 2024 werde es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Verbraucherbildung geben. Dabei sei ihr wichtig, dass neben Verbraucherschutzorganisationen auch Lehrende, Lernende und Eltern strukturiert eingebunden werden.
Dr. Torsten Kühne, Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin, der stellvertretend für KMK-Präsidentin Katharina Günther-Wünsch teilnahm, plädierte dafür, Verbraucherbildung nicht als eigenes Fach, sondern als Querschnittsaufgabe zu verstehen. Er kündigte an, dass die KMK-Empfehlung zur Verbraucherbildung ab November 2023 vom KMK-Schulausschuss evaluiert werde. Aus seiner Sicht kommt außerschulischen Partnern eine besondere Rolle zu, um praxisnahes Lernen zu ermöglichen.
Die hohe Relevanz von Verbraucherbildung wurde von Wiebke Maibaum, Generalsekretärin der Bundesschülerkonferenz, betont. Denn Kinder und Jugendliche seien bereits während ihrer Schulzeit aktive Verbraucher:innen. Gerade deshalb sei Aufklärungsarbeit in frühen Jahren so wichtig. Jugendliche haben Interesse an den Themen der Verbraucherbildung, es mangele aber oft an Angeboten.
Juniorprofessorin Dr. Anja Bonfig von der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd sagte, zwar sei jeder und jede Verbraucher:in, aber nicht jeder könne einfach Verbraucherbildung unterrichten. Lehrkräfte müssten darauf vorbereitet werden. Verbraucherbildung müsse bekannter und bewusster gemacht und Lehrkräfte müssten befähigt werden, Verbraucherthemen in den Fachunterricht zu integrieren.
Auf die Einbindung in die Lehrkräfteausbildung verwies auch Stefan Prochnow, Studiendirektor an der Hohen Landesschule Hanau . Eine weiterer Weg, um Verbraucherbildung zu etablieren, sei die Integration von Verbraucherthemen in die Abschlussprüfungen. Er betonte zudem die Bedeutung guten Unterrichtsmaterials, dabei dürften Angebote für Haupt- und Realschulen nicht vergessen werden.