Erst kürzlich beschloss die Bundesschülerkonferenz, ab kommendem Jahr bundesweit Zukunftstage an Schulen zu organisieren. Auf diese Weise will sie die Wissenslücke im Bereich der Verbraucherbildung bei den Jugendlichen verringern. Besonders wichtig sind diese Inhalte auch für neuzugewanderte Schülerinnen und Schüler, die mit den Rechten und Pflichten als Verbraucher in Deutschland noch weniger vertraut sind und deren geringere Deutschkenntnisse eine zusätzliche Hürde bilden können.
Schon in ihrem Beschluss „Verbraucherbildung an Schulen“ beschreibt die Kultusministerkonferenz 2013 es als Aufgabe von Schule, Themen und Handlungsfelder zur Verbraucherbildung „alters- und zielgruppenspezifisch sowie schulform- beziehungsweise schulstufenspezifisch in den schulischen Bildungs- und Erziehungsprozess“ zu integrieren. Die Inhalte der Verbraucherbildung sind sowohl für in Deutschland aufgewachsene wie neuzugezogene Jugendliche von Interesse, da sie uns täglich Entscheidungen abfordern. Dazu gehören etwa Informationen zum bewussten Umgang mit Geld, Qualitäten von Lebensmitteln und ihre Kennzeichnung, Datenschutz und Urheberrechte sowie Mobilität und Wohnen. Daraus lassen sich beispielhaft Fragen ableiten, worauf Jugendliche beziehungsweise junge Erwachsene achten sollten, wenn sie einen Handyvertrag abschließen oder eine Wohnung mieten wollen. Grundlegend ist beispielsweise jeweils die Frage, wie viel Geld sie im Monat für Handy oder Miete erübrigen können.
Lehrkräfte, die Themen der Verbraucherbildung behandeln und neuzugezogene Schülerinnen und Schüler in ihrer Klasse wissen, sollten im Unterricht Aspekte berücksichtigen, die speziell die Lebenswelt dieser Jugendlichen betreffen. Bestehen verwandtschaftliche Beziehungen ins Ausland, ist im Falle eines Handyvertrags beispielsweise auch wichtig, die Kosten für regelmäßige Anrufe in dieses Land zu beachten. Auch banal erscheinende Informationen wie die unterschiedlichen Möglichkeiten, sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortzubewegen, was diese kosten und welche Vergünstigungen es gibt, können unbekannt sein – und das nicht nur den Neuzugezogenen.
Die Verbraucherzentralen bieten zur Unterstützung zu vielen Verbraucherthemen online Informationsbroschüren und Checklisten an, die mit Blick auf eventuell bestehende Sprachbarrieren in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stehen, darunter Englisch, Arabisch, Russisch und Farsi.