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Auch in diesem Jahr können sich wieder alle allgemein- und berufsbildenen Schulen als Verbraucherschule bewerben. Doch was müssen Schulen umgesetzt haben, damit sie sich für eine Auszeichnung qualifizieren?
Schulen, die sich mit alltäglichen Fragestellungen junger Menschen auseinandersetzen, haben bereits einen Grundstein gelegt, um Verbraucherschule zu werden: Unter welchen Bedingungen wurde meine Jeans produziert? Welche Rechte habe ich beim Online-Kauf? Und warum sammeln Social-Media-Konzerne meine Daten?
Für Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), ist diese Grundsteinlegung ein wichtiger Schritt, um junge Menschen fit für die Zukunft zu machen: „Der Verbraucheralltag bringt viele Tücken mit sich. Umso wichtiger sind Schulen, die präventiven Verbraucherschutz leisten.“
Der vzbv vergibt bereits zum sechsten Mal die Auszeichnung, die unter der Schirmherrschaft von Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke steht.
Um die Auszeichnung bewerben: So geht's!
Je nach Inhalt und Umfang der Aktivitäten ist eine Bewerbung in den Kategorien Gold, Silber und Bronze möglich. Voraussetzung ist, dass Schulen im Schuljahr 2022/2023 Maßnahmen aus mindestens einem der vier Handlungsfelder der Verbraucherbildung umgesetzt haben:
- Ernährung & Gesundheit
- Finanzen, Marktgeschehen & Verbraucherrecht
- nachhaltiger Konsum & Globalisierung
- Medien & Information.
Das Netzwerk Verbraucherbildung
Der erste Schritt zur Bewerbung ist die kostenfreie und unverbindliche Anmeldung im Netzwerk Verbraucherbildung. So erhalten Schulen alle wichtigen Informationen. Mitglieder im Netzwerk können auf Unterstützungsangeboten zugreifen wie zum Beispiel kostenlose Online-Fortbildungen, regelmäßige Impulse und Ideen sowie Erfahrungsaustausch.
Insgesamt hat der vzbv die Auszeichnung Verbraucherschule bereits 276 Mal vergeben. Allein im Zeitraum von 2020-2023 haben Verbraucherschulen 1.235 Maßnahmen umgesetzt und damit insgesamt 83.600 Schüler:innen erreicht.