Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 8. Dezember 2016 eine Strategie zur „Bildung in der digitalen Welt“ verabschiedet. Digitale Kompetenzen sollen damit künftig zum festen Bestandteil von Unterricht werden, und zwar in allen Fächern. Zur Strategie hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., vzbv, jetzt Stellung bezogen.
Mit dem rund 50 Seiten starken Papier will die KMK „Schulen fit machen für das 21. Jahrhundert“, wie die amtierende Präsidentin des Gremiums, Dr. Claudia Bodegan, sagt. Die Strategie sieht unter anderem vor, dass Schülerinnen und Schüler bis 2021 digitale Lernumgebungen in der Schule nutzen können und dort Zugang zum Internet bekommen. Außerdem soll die Vermittlung digitaler Kompetenzen zum „integralen Bestandteil“ des Unterrichts in allen Fächern werden, beginnend mit der Primarstufe.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt das. Es sei gut, dass die KMK eine „integrative, fachübergreifende Entwicklung der Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen vorsieht“, schreibt der Verband in einer Stellungnahme. Positiv sei auch, dass die Vermittlung von Medienkompetenz künftig in allen Phasen der Lehrkräfteausbildung eine größere Rolle spiele und das Papier Qualitätskriterien für Bildungsmedien aufgreife.
Nach Einschätzung der Verbraucherschützer springt die Strategie der Kultusministerkonferenz an anderen Stellen noch zu kurz. So sei unklar, wie die neuen Anforderungen verbindlich umgesetzt werden sollen, wie die Qualität Unterrichtsmaterialien und Fortbildungen zu entwickeln und sicherzustellen ist und wie die Unabhängigkeit von Schulen auch in der digitalen Welt gewährleistet bleiben kann. Für eine erfolgreiche Umsetzung der Strategie in den Bundesländern bedürfe es Konkretisierungen.
Der vzbv fordert unter anderem, das in der Strategie vorgesehene Modell zur Vermittlung digitaler Kompetenzen zu ergänzen. So sollten Konsumkompetenzen stärker und differenzierter integriert werden. Außerdem gelte es, eine klare Qualitätssicherung bei Fortbildungsmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer zu etablieren und Qualitätskriterien auch an freie Unterrichtsmaterialien anzulegen. Andernfalls drohten diese zum „Einfallstor für Interessensplatzierung der Wirtschaft“ zu werden, wie es in der Stellungnahme heißt.
Die Verbraucherschützer schlagen vor, hier auf die Bewertungskriterien ihres Materialkompasses zurückzugreifen. Er habe sich bei der Qualitätsprüfung von Unterrichtsmaterialien bewährt und eigne sich auch für freie Materialien wie „Open Educational Resources“. Zudem müssten die Länder dafür Sorge tragen, dass Schule ihre Neutralität bewahren könne. Dies gelte zum Beispiel bei der Bereitstellung digitaler Infrastrukturen. Partnerschaften zwischen Unternehmen und der Öffentlichen Hand zur Finanzierung, wie sie die Strategie empfiehlt, sieht der vzbv kritisch und fordert einen bundesweiten Rahmen, der dem Lobbying an Schulen künftig einen Riegel vorschiebt.