Supergesund, megafrisch, hyperbillig: Werbelügen sind ein immer wiederkehrendes Ärgernis – umso mehr, als dass nicht jede Täuschung für die Verbraucherin oder den Verbraucher auf den ersten Blick erkennbar ist. Eine Masche: Mogelpackungen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hilft mit ihrer Aktion „Mogelpackung des Monats“ immer wieder dabei, Preistricksereien mit kleineren Packungsgrößen zu enttarnen. Bis zum 20. Januar 2020 kann online abgestimmt werden, welches die Mogelpackung 2019 werden soll. Auch foodwatch sorgt mit seinem Negativpreis „Windbeutel des Jahres“ – aktuell benannt: eine besonders zuckerhaltige Bio-Tomatensauce für Kinder – mit dafür, dass die Sensibilität gegenüber dem Etikettenschwindel wächst.
Grundlage ist ein kritisches Verbraucherbewusstsein, das sich lernen lässt. „Manchmal entspricht Werbung nicht der Wahrheit, weil sie etwas unerwähnt lässt. Wenn ein Händler zum Beispiel ein Produkt mit Rabatt anbietet, dann muss es auch vorrätig sein. Andernfalls ist es ein Lockangebot“, so heißt es auf der Seite „Kenne #yourEUright“ der Europäischen Union (EU). „Eine andere Art der unlauteren Werbung kann sein, übertriebene Aussagen über die Leistungen eines Produkts zu machen. Preise, Geschenke und kostenlose oder limitierte Angebote sind weitere Tricks.“ Die EU spricht mit der Seite insbesondere junge Menschen an, um sie über ihre Rechte als Verbraucherinnen und Verbraucher zu informieren.
Auch schon in der Schule ist es wichtig, Schülerinnen und Schüler über irreführende Werbung aufzuklären. Der Aufwand muss gar nicht besonders groß sein. Für seinen Materialkompass hat der Verbraucherzentrale Bundesverband Unterrichtsmaterial, das in das Thema Werbung einführt, geprüft und für gut befunden – etwa die Unterrichtseinheit "Produkt sucht Käufer. Werbung analysieren, Konsum reflektieren" der Stiftung Medienpädagogik Bayern. Bereits im Rahmen einer einzigen Doppelstunde lassen sich damit Schülerinnen und Schülern der 8. oder 9. Klasse in wichtige Aspekte des werbekompetenten Handelns einführen.