Datum: 09.06.2023

#CheckDasMal: Langsames Internet trotz richtig gutem Vertrag?

Das kannst du tun!

Was dein Vertrag verspricht vs. Was er wirklich hält

Ausschlaggebend für die Schnelligkeit deines Internets ist die Übertragungsrate. Sie steht in dem Produktinformationsblatt, das du vor Abschluss deines Festnetz- bzw. Mobilfunkvertrags bekommen hast. Hast du den Eindruck, dass etwas mit der Leistung deines Internetzugangs nicht stimmt, kannst du sie ganz einfach testen – und im Zweifelsfall etwas dagegen tun!

Teste deine Internetverbindung!

Die Bundesnetzagentur bietet auf breitbandmessung.de die Möglichkeit, die Datenübertragungsrate, also die tatsächliche Geschwindigkeit deines Internets, zu messen.

Du solltest mindestens 30 Messungen, verteilt auf mindestens drei unterschiedliche Tage, durchführen und die Ergebnisse im Messprotokoll notieren. Dafür hast du zwei Wochen Zeit.

Was du beim Messen beachten solltest:

  • Zwischen den Messtagen muss mindestens ein Kalendertag liegen.
  • Zwischen der 5. und 6. Messung an einem Messtag müssen mindestens 3 Stunden liegen.
  • Bei allen anderen Messungen an einem Tag reichen 5 Minuten Abstand.
Eine junge Frau sitzt vor einem Laptop und schaut ungläubig auf den Bildschirm.

Quelle: PheelingsMedia - stock.adobe.com

Langsames Internet – und jetzt?

Passt dein Messergebnis nicht zum Vertrag, hast du drei Möglichkeiten:

  1. Du kannst bei deinem Anbieter die Leistung einfordern und die Zahlung mindern.
  2. Du kannst deinen Vertrag anpassen.
  3. Du kannst von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Die tatsächliche Internetleistung weicht von der vertraglich vereinbarten Leistung ab, wenn die drei folgenden Bedingungen nicht erfüllt sind:

  • An mindestens zwei von drei Messtagen wurde mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht.
  • Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wurde in 90 Prozent aller Messungen erreicht.
  • Nur an einem von drei Messtagen wurde die minimale Geschwindigkeit einmal unterschritten.

Quelle: verbraucherzentrale-niedersachsen.de

Weitere Informationen