E 100, E 120, E 210?! Ob Chips, Lebkuchen oder Fertiggerichte: beim Durchlesen von Zutatenlisten tauchen immer wieder E-Nummern auf. Aber was ist eigentlich dieses „E“?
Hinter den E-Nummern verbergen sich die rund 320 zugelassenen Zusatzstoffe für Lebensmittel. Das E steht dabei für Europa, da die Auflistung für alle EU-Mitgliedsländer gilt. Zu den verschiedenen Zusatzstoffen gehören unter anderem Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Geschmacksverstärker oder Süßstoffe.
Bevor die Zusatzstoffe eingesetzt werden können, müssen sie auf gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft und zugelassen werden.
Zusatzstoffe müssen in der Zutatenliste eines Produktes mit Klassennamen und Namen des Stoffes oder der E-Nummer angegeben werden. Der Klassenname gibt an, was durch den Einsatz bewirkt werden soll – zum Beispiel Geschmacksverstärker.
So eindeutig ist die Kennzeichnung dann aber leider doch nicht immer. Wusstest du zum Beispiel, dass klarer Apfelsaft unter Umständen nicht vegan ist? Zusatzstoffe, die nur während der Herstellung verwendet und dann wieder entfernt werden, müssen nicht in der Zutatenliste aufgeführt werden. So ist es auch bei Apfelsaft: Um aus trübem Apfelsaft klaren zu machen, wird Gelatine eingesetzt, um die Trübstoffe zu binden. Da sie wieder entfernt wird, muss sie nicht auf dem Endprodukt kenntlich gemacht werden. Auch unverpackte Ware hat einen Haken: Hier werden nur bestimmte Zusatzstoffe oder die Zusatzstoffklasse angegeben. Was genau enthalten ist, bleibt also unklar.
Übrigens: Für Bio-Lebensmittel sind lediglich 56 Zusatzstoffe zugelassen. Es dürfen weder künstliche Farbstoffe, noch Geschmacksverstärker oder gentechnisch hergestellte Zusatzstoffe verwendet werden.
Quelle: Verbraucherzentrale/ Lebensmittelklarheit