Bilder, die mir jemand schickt, darf ich nicht einfach so in sozialen Netzwerken teilen.
Vor dem Teilen braucht man immer die Erlaubnis der Urheber:innen (Fotograf:innen), selbst, wenn das Foto vom besten Freund oder der besten Freundin gemacht wurde. Nur, weil jemand ein Bild verschickt, gibt die Person damit nicht automatisch ihre Erlaubnis, es auch zu veröffentlichen. Das gilt auch für Veröffentlichungen in geschlossenen Chat-Gruppen, denn rechtlich stellt auch das eine Veröffentlichung dar.
Quelle: Verbraucherzentrale