Datum: 24.01.2025

Klage gegen Sony

Erfolgreiche Klage wegen Benachteiligung!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen Sony wegen zwei Vertragsbedingungen eingereicht – und vom Kammergericht Berlin Recht bekommen. Das Ergebnis: Sony darf die Preise für PlayStation Plus-Abonnements nicht einseitig erhöhen und auch nicht die Anzahl der Onlinespiele, die sie anbieten, beliebig einschränken.

Begründung des Gerichts

Das Gericht teilt die Meinung des vzbv, dass die Preisanpassungsklausel Abonnent:innen unangemessen benachteiligt.

Auch die beliebige Einschränkung des Spieleangebots sei den Abonnent:innen nicht zumutbar. Bei Vertragsabschluss könnten sie nicht erkennen, was für Leistungsänderungen kommen könnten.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Du hast ein PlayStation Plus-Abo? Erfolgreiche Klage gegen Sony wegen Benachteiligung! Zwei Menschen sitzen nebeneinander mit Controllern in den Händen.

Quelle: Mikhail Nilov - Pexels via canva.com

Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass zwei Klauseln in den Abonnement-Bedingungen zur PlayStationPlus von Sony rechtswidrig sind. Zuvor hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Klage gegen Sony Interactive Entertainment Europe eingereicht. Denn: Es braucht die ausdrückliche Zustimmung der Abonnent:innen, wenn Sony für seine PlayStation Plus-Abos bei laufenden Verträgen die Preise erhöhen will, so der vzbv. Auch die Zahl und Verfügbarkeit der im Abo enthaltenen Spiele könne nicht jederzeit beliebig eingeschränkt werden.

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Quelle: vzbv.de

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