Datum: 07.02.2025

Studie zeigt: Produktmengen in Lebensmitteln häufig unklar!

Das solltest du über Zutatenlisten wissen!

Zutatenliste – die Basics

Das Zutatenverzeichnis ist eine Pflichtangabe. Hier muss stehen, was wirklich im Produkt enthalten ist. Die Zutaten werden in absteigender Reihenfolge angegeben. Das, was am meisten drin ist, steht am Anfang, je weniger drin ist, desto weiter hinten steht die Zutat im Verzeichnis.

Wie viel ist aber wirklich drin? 

Normalerweise müssen Hersteller bei den Zutaten keine Mengenangaben machen. Wenn jedoch eine Zutat besonders als Bild oder Text hervorgehoben oder beworben wird, dann muss ihr Anteil in Prozent angegeben werden.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Mengenangaben müssen nicht gemacht werden, wenn eine Zutat zwar Geschmack gibt, aber nur eine geringe Menge im Produkt enthalten ist, mehrere Zutaten relativ gleich auf der Verpackung beworben werden oder Hersteller die Zutaten als “nicht kaufrelevant” bewerten. 

Unterschiedliche Kennzeichnungen

Hinzu kommt: Hersteller dürfen freiwillig Anteile von Zutaten in der Zutatenliste in Prozent angeben. Die unterschiedlichen Kennzeichnungen machen die Regeln für viele noch unklarer. Das zeigen die Ergebnisse einer Verbraucherstudie im Auftrag von Lebensmittelklarheit.de, einem Projekt der Verbraucherzentrale.

Studie zeigt: Produktmengen in Lebensmitteln häufig unklar! Das solltest du über Zutatenlisten wissen! Eine junge Frau hält sich nachdenklich das Kinn

Quelle: Hailshadow - Getty Images Signature & Dean Drobot via canva.com

Im Dschungel der Lebensmittelkennzeichnung ist es manchmal gar nicht so leicht durchzublicken. Das gilt auch, wenn man sich die Regeln für Zutatenlisten ansieht. Da Hersteller die Mengen der Zutaten ihrer Produkte freiwillig nennen können, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, entstehen unterschiedliche Kennzeichnungen vergleichbarer Produkte.

Beispiele, wann Mengenangaben nicht gemacht werden müssen: 

  • Wenn eine Zutat zwar Geschmack gibt, aber nur eine geringe Menge im Produkt enthalten ist, zum Beispiel Granatapfelsaft in einem Erfrischungsgetränk.
  • Die Werbung mehrerer Zutaten ist relativ gleich auf der Verpackung, zum Beispiel Cashews in einer Nussmischung.
  • Die Zutat wird vom Hersteller als “nicht kaufrelevant” bewertet, zum Beispiel der Spinatanteil in einem Rahmspinat.

Der Podcast “Klar Tisch” von Lebensmittelklarheit.de, einem Portal des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), geht auf Fragen rund um Lebensmittelkennzeichnungen ein. Du findest ihn überall da, wo es Podcasts gibt und hier!

Du willst selbst aktiv werden? Dann mach mit beim Workshop-Programm der Verbraucherchecker! Lerne zum Beispiel im Workshop “Lebensmittel-Siegel im Check”, was dir Kennzeichnungen und Siegel über Lebensmittel verraten, welche Kriterien erfüllt sein müssen und warum Unternehmen sie nutzen. Oder bewirb dich als Trainer:in und leite selbst Workshops zu Themen des Verbraucherschutzes! 

Quelle: lebensmittelklarheit.de