Bei Produkten, die bestimmte Zutaten enthalten, muss ein Warnhinweis auf der Verpackung stehen. Er ist notwendig, wenn es um den Schutz der Gesundheit oder die sichere Verwendung geht. Wir schauen uns Leinsamen und Koffein genauer an.
Leinsamen ins Müsli?
Leinsamen gelten zwar als gesund, sie enthalten aber auch Blausäure, die beim Essen freigesetzt wird. In höheren Dosen ist das giftig. Deshalb dürfen Leinsamen maximal 150 Milligramm Blausäure pro Kilogramm enthalten – ansonsten müssen sie einen Warnhinweis tragen.
Für Erwachsene gilt: Zwei Esslöffel Leinsamen pro Mahlzeit gelten als sicher. Für Kinder ist das Risiko noch nicht geklärt.
Backen und Kochen mit Leinsamen?
Bei Temperaturen über 26 Grad verflüchtigt sich die Blausäure. Das bedeutet: Wenn Hersteller einen Hinweis zur Erhitzung auf dem Produkt anbringen, können sie auch Leinsamen mit mehr Blausäure, bis zu 250 Milligramm, auf den Markt bringen.
Achtung: Der Hinweis ist leider nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen!
Zum Backen und Kochen kannst du Leinsamen generell problemlos verwenden!
Koffein in Energydrinks
Eine Dose mit 250 Milliliter Energydrink enthält ungefähr so viel Koffein wie eine Tasse Kaffee. Aber: Oft gibt es Halbliter-Dosen und da Energydrinks süß wie Limo schmecken, wird oft viel mehr davon getrunken als 250 Milliliter. Auf Getränken mit einem Koffeingehalt ab 150 Milligramm pro Liter muss zwar ein Warnhinweis angebracht sein, dieser geht bei der bunten Gestaltung aber schnell unter.
Achtung: Zu viel Koffein kann in Kombination mit Bewegung, wie zum Beispiel Tanzen, oder Alkohol zu Nebenwirkungen wie Kreislaufkollaps oder Herzrhythmusstörungen führen!
Noch mehr zum Thema Warnhinweise auf Lebensmitteln kannst du im Podcast „Klar Tisch!“ des Projekts Lebensmittelklarheit vom Verbraucherzentrale Bundesverband anhören.
Du willst mehr über die Kennzeichnung von Lebensmitteln erfahren? Im Verbraucherchecker-Workshop „Lebensmittelsiegel im Check“ lernst du verschiedene Siegel und Kennzeichnungen kennen und erfährst, was sie bedeuten.
Quelle: lebensmittelklarheit.de